| 1. |
Geltung der allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen |
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| 1.1 |
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der TOOLS Gesellschaft zur Entwicklung und Unterstützung von Software-Technik GmbH i.L. (Tools) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie Produkt- oder Lizenzverträge von Tools unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers (nachstehend im folgenden Käufer genannt). Die Tools-Bedingungen gelten auch dann, wenn Tools in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltslos geliefert oder geleistet hat. |
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| 1.2 |
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Tools sie schriftlich bestätigt. |
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| 2. |
Angebot und Vertragsabschluss |
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| 2.1 |
Die Angebote der Tools sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Tools. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
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| 2.2 |
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
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| 3. |
Preise, Zahlung |
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| 3.1 |
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Tools an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Tools genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Versand, Verpackung, Versicherungen, Installation und Benutzereinweisung sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, im Kaufpreis nicht enthalten. |
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| 3.2 |
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Tools 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Tools ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so ist Tools berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist Tools berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins jährlich zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist eine geringere Belastung nach. |
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| 3.3 |
Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von Tools und der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. |
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| 4. |
Lieferung und Leistungszeit |
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| 4.1 |
Die von Tools genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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| 4.2 |
Tools liefert Software (lauffähiges Maschinenprogramm, Produktdokumentation auf CD-ROM) entsprechend der jeweils gültigen Produktdokumentation für Tools-Produkte. Die Software entspricht den Beschreibungen in der Produktdokumentation; eine darüber hinausgehende Funktionalität der Lizenzsoftware schuldet Tools nicht. Darstellungen in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen und ähnlichem stellen keine Merkmale der Software dar. Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Version geliefert. Die technischen Einsatzbedingungen der Software (z.B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) werden auf Anfrage mitgeteilt. Tools ist nicht zur Installation der Lizenzsoftware verpflichtet. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die Auftragsbestätigung oder der der Lieferung zugrunde liegende Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Produktdokumentationen zu Hardwarebestandteilen werden in deutscher oder englischer Sprache geliefert. |
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| 4.3 |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Tools die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Tools oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Tools auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Tools, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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| 4.4 |
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
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| 4.5 |
Sofern Tools die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Tools.
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| 4.6 |
Tools ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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| 4.7 |
Tools behält sich das Recht vor, jederzeit - entsprechend der technischen Entwicklung und/oder Anforderung - Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen. |
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| 4.8 |
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Tools verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Tools unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. |
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| 5. |
Nutzungsrechte an Software |
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| 5.1 |
Der Käufer ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software ausschließlich im Umfang der Beschreibungen der jeweiligen Produktdokumentation, beschränkt auf eine bestimmten Anzahl von Benutzern oder Endgeräten, berechtigt. Der Käufer erhält ein nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht unter Ausschluss der Rechte zur Bearbeitung, Modifizierung, Weiterentwicklung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung und Vermietung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Vertrag, der auf diese Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. Die Nutzung ist ausschließlich auf die lizenzierte Anwendung beschränkt. Die überlassene Software darf keinesfalls elektronisch auf ein anderes Computersystem oder Netzwerk übertragen werden. Das technisch bedingte automatisierte Vervielfältigen (Laden, Ablaufen, Rücksichern oder Abbilden, etc.) im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung entsprechend den Beschreibungen der Produktdokumentation ist gestattet. |
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| 5.2 |
Dem Käufer ist es nicht gestattet, ausschließlich mit Fremdsoftware auf die in der lizenzierten Software integrierten Datenbanken zuzugreifen und diese ohne Nutzung der lizenzierten Software alleine zu nutzen. |
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| 5.3 |
Durch die Nutzungsrechtsübertragung nach diesen Bedingungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag soll sich das Urheberrecht von Tools an der lizenzierten Software in keinem Fall erschöpfen. Die Nutzungsrechte an erworbenen Lizenzen können ausschließlich durch eine gesonderte Vereinbarung mit Tools vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Tools wird zustimmen, wenn der Zweiterwerber die Verpflichtungen dieser Nutzungsrechtsvereinbarung übernimmt. Mit der Übertragung endet das Nutzungsrecht des Käufers. |
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| 6. |
Gewährleistung |
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| 6.1 |
Tools gewährleistet, dass die Programmträger der Software sowie die Hardwarebestandteile und Maschinen der Lieferung bei Übergabe an den Käufer frei von Material- und Herstellungsmängeln sind. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Gegenstände und die Software, die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag spezifiziert sind, wobei die verkaufte Software ausschließlich mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der jeweils beiliegenden Produktdokumentation geschuldet wird. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale, insbesondere Werbeaussagen, Prospekte oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck, gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Tools ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für die Nutzung der überlassenen Software auf einem anderen Hardwaresystem als dem technisch zugelassenen oder zum Zwecke einer anderen Anwendung abweichend von der Produktdokumentation wird keine Gewährleistung übernommen. |
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| 6.2 |
Die Gewährleistungsfrist, auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, beträgt 12 Monate, beginnend mit der Übergabe der Software und/oder der Hardwarebestandteile an den Käufer. |
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| 6.3 |
Im Falle einer wesentlichen Abweichung der Software von der Produktdokumentation oder bei Fehlern der Hardwarebestandteile erfolgt nach Wahl von Tools kostenlose Nacherfüllung, Nachbesserung oder Nachlieferung. Tools kann in erster Linie durch Nacherfüllung Gewähr leisten. Die Nacherfüllung erfolgt durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass Tools zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Bei Softwaremängeln muss der Käufer einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. |
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| 6.4 |
Schlagen zweimalige Nacherfüllungsversuche fehl oder befindet sich Tools mit der Nacherfüllung in Verzug, nachdem der Käufer Tools schriftlich zur Nacherfüllung eine Frist von mindestens drei Wochen mit der Erklärung, dass nach Ablauf der Frist die Annahme der Nacherfüllung abgelehnt werde, gesetzt hat, kann der Käufer die anteilige Herabsetzung der Vergütung oder Wandelung der mangelhaften Leistung verlangen. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Tools oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen oder der Schaden fällt unter den Regelungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. |
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| 6.5 |
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Tools nicht befolgt, Änderungen an der Software vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. |
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| 6.6 |
Der Käufer muss Tools erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. |
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| 6.7 |
Gewährleistungsansprüche gegen Tools stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
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| 7. |
Eigentumsvorbehalt |
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| 7.1 |
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent, die Tools aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Tools die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
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| 7.2 |
Die Ware bleibt Eigentum von Tools. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Tools als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum von Tools durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmässig auf Tools übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum von Tools unentgeltlich. Ware, an der Tools Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
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| 7.3 |
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Tools ab. Tools ermächtigt ihn widerruflich, die an Tools abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
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| 7.4 |
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Tools hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
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| 7.5 |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Tools berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Tools liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
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| 8. |
Export |
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| 8.1 |
Der Export der Produkte und Software von Tools in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. |
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| 9. |
Know-how und Schutzrechte |
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| 9.1 |
Tools erklärt hiermit, dass die Software und die Hardwareprodukte speziell geschützte Informationen und Know-how enthalten, die durch Warenschutzrechte geschützt sind. Der Käufer muss die geschützte Information mit äußerster Sorgfalt behandeln und darf diese Informationen in keinem Fall preisgeben oder Dritten zugänglich machen bzw. muss Vorkehrungen treffen, dass Dritten diese Informationen nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer hat die geschützte Information, das Know-how sowie sonstige technische und kommerzielle Informationen, die sich auf die Software selbst oder ihren Einsatz und ihre Verwendung beziehen, geheim zu halten. Der Käufer darf diese Informationen an seine Mitarbeiter nur weitergeben, wenn ein tatsächlicher Informationsbedarf besteht. Der Käufer darf ohne ausdrückliche Einverständniserklärung von Tools die geschützten Informationen weder im Ganzen noch in Teilen kopieren oder Dritten zugänglich machen. |
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| 9.2 |
Abgesehen von den vorstehenden Bestimmungen betreffend die Geheimhaltung der geschützten Informationen trägt der Käufer keine Verantwortung für folgende veröffentlichten oder verwendeten Informationen:
| a) |
wenn Informationen dem Käufer bereits ohne eine Vereinbarung zur vertraulichen Behandlung zugänglich gewesen sind, |
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| b) |
wenn die Information durch Vermarktung der Lizenzsoftware oder auf anderen, legalen Wegen öffentlich wird und dem kein Verstoß des Käufers gegen Vertragsbestimmungen zugrunde liegt, |
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| c) |
wenn die Information teilweise oder vollständig durch eine dritte Partei gegeben wurde und dies auf legalen Wegen, ohne gegen Vertragsbestimmungen zu verstoßen, geschah, |
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| d) |
wenn die Informationen einer dritten Partei ganz oder teilweise durch Tools zugänglich gemacht wurde. |
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| 10. |
Haftungsbeschränkung |
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| 10.1 |
Tools haftet für Schäden bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben, die auf einer Pflichtverletzung von Tools oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Für andere Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen haftet Tools nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des jeweils betroffenen Vertrages, oder der Käufer wäre aus sonstigen Gründen völlig unangemessen benachteiligt. Tools haftet in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wird. |
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| 10.2 |
Soweit Tools dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter usw. wird nicht gehaftet. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die von ihm be- oder verarbeiteten Daten angemessen gegen einen Verlust sichern muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tools für einen Datenverlust und daraus resultierende Schäden keine Haftung übernimmt, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird und der Auftraggeber durch Bereithalten der Daten in maschinenlesbarer Form sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. |
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| 10.3 |
Tools haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden bis zu einem Betrag von EURO 500.000,00 und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EURO 500.000,00 je Schadensereignis. |
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| 10.4 |
Tools haftet im Rahmen des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zum Dreifachen des Betrages, der für eine schadensursächliche Leistung in Rechnung gestellt wurde oder werden könnte, höchstbegrenzt jedoch auf einen Betrag von 100.000,00 EUR. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wird durch eine von Tools abgeschlossene Vermögensschaden- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. |
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| 10.5 |
Alle Schadensersatzansprüche gegen Tools verjähren in 12 Monaten nach Lieferung oder Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. |
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| 10.6 |
Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar. |
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| 11. |
Schriftform |
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| 11.1 |
Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der Schriftform gemäß §126 BGB unter Ausschluss der §§ 126a und 126 b BGB. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftform selbst. |
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| 12. |
Gerichtsstand und Teilnichtigkeit |
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| 12.1 |
Die Rechtsbeziehung zwischen Tools und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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| 12.2 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Bonn. Dies gilt auch für Nichtkaufleute für den Fall, dass der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Staatsgebiet Deutschlands verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist. |
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| 12.3 |
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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